Kartoffelkloßteig für Thüringer Klöße. Foto: Sebastian Wallroth, CC-BY-3.0

Man darf den Text einzelner Kochrezepte lizenzfrei nachnutzen, wenn die Anleitung kurz und knapp ist.

Kartoffelkloßteig für Thüringer Klöße. Foto: Sebastian Wallroth, CC-BY-3.0
Kartoffelkloßteig für Thüringer Klöße. Foto: Sebastian Wallroth, CC-BY-3.0

Die Überschrift fasst die 11.000 Zeichen lange ausführliche Betrachtung der Auswirkungen des Urheberrechts auf Koch- und Backrezepte Robert A. Gehrings im iRights.info-Blog vom 12. Juni 2006 zusammen.

Nicht geschützt sind

  • die Idee,
  • die Zutatenliste,
  • kurze, knappe Beschreibungen.

Geschützt sind

  • Fotos,
  • ausführliche, „literarische“ Beschreibungen
  • Rezeptsammlungen.

Möchte man also nicht lizenzfreie Rezepte nachnutzen, kann man das tun, nachdem man

  • Fotos entfernt oder durch eigene oder fremde, lizenzfreie Fotos ersetzt,
  • ausführliche Texte zu kurzen, knappen Anleitungen zusammen gefasst und
  • aus Rezeptsammlungen  nur einige, wenige Rezepte übernommen hat.

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