Ein namhaftes Unternehmen hat ein hochwertiges Foto einer Sehenswürdigkeit in mehreren Veröffentlichungen in Pressemitteilungen an verschiedensten Stellen im Internet und in Katalogen über einen Zeitraum von ca. 3 Jahren verbreitet, ohne die Lizenzvorgaben zu beachten. Der Fotograf hatte das Bild unter der Creative Commons Lizenz „Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported (Attribution-ShareAlike 3.0 Unported)“ veröffentlicht. Das bedeutet, dass das Foto zwar kostenlos verwendet werden darf, jedoch nur unter diesen Bedingungen:
- der Name des Fotografen muss in der von ihm festgelegten Form genannt werden
- das Foto darf nur unter der identischen oder einer vergleichbaren Lizenz weitergegeben werden
- es muss die URL zum Lizenztext mitgeliefert werden (Online zum Beispiel als Link; in Druckerzeugnissen im vollen Text)
Nicht schwer umzusetzen, oder? Das namhafte Unternehmen hat das jedoch nicht beachtet und muss nun 14.000 € berappen.
Zur Beruhigung: Es ging um ein namhaftes Unternehmen, dass ein hochwertiges Foto im Zeitraum von drei Jahren an zahllosen Stellen auf seiner Website und in Druckwerken verwendet hat.
Ich versichere: Wenn man sich nur fünf Minuten Zeit nimmt, kann man die Creative Commons Lizenzen verstehen. Martin Mißfeldt / Bildersuche.org hat ein nette Infografik erstellt, in der die insgesamt sechs Lizenzen erklärbärmäßig dargestellt sind.
Bereit? Go!