Killerspiele. Foto: Sebastian Wallroth. Alle Rechte vorbehalten.

Wenn Du kostenpflichtig Downloads anbietest, dann kommt am 1. Januar was auf Dich zu

Auf eRecht24 las ich gerade, dass zum 1. Januar 2015 beim Handel mit digitalen Gütern EU-weit neue Regeln für die Abführung der Umsatzsteuer gelten.

Der Händler muss die Umsatzsteuer im Land des Käufers abführen. Dazu muss der Händler vorher im Land des Käufers seine Umsatzsteuerpflicht angemeldet haben. Im Zweifel also in 24 Ländern mit unterschiedlichen Melderegeln (und Strafen). Der Händler wird sich also überlegen müssen, für welche Länder er Downloads anbieten kann. Des weiteren tendiert die Rechtsprechung eindeutig dahin, dass der Kunde in der Produktdarstellung den kompletten Preis angezeigt bekommt, einschließlich Umsatzsteuer und sonstigen Kosten.

Ich vermute, dass es darauf hinaus läuft, dass der Kunde beim Einstieg in den Online-Shop angeben muss, aus welchem Land er kommt. (Vermutlich das Land, in dem der Kunde steuerlich gemeldet ist? Muss der Händler dem Kunden glauben oder braucht es einen Nachweis?)

Auf jeden Fall wird es schwierig sein, dem Kunden sofort den richtigen Preis anzuzeigen, wenn er auf einer beliebigen Produktseite landet. Mit IP-Sperren würde ich nicht arbeiten, um nicht Downloadkunden zu verlieren, die außerhalb der EU Urlaub machen (oder aus anderem Grund eine IP haben, die außerhalb der EU lokalisiert wird).

Ein Schlag in die Fresse der UX (der Göttin der Benutzbarkeit) wären Popup-Fensterchen mit der Begrüßungsfrage „Woher kommst Du?!?“

 


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