Creative Commons (CC) heißt nicht gemeinfrei. Zumindest muss man immer den Autoren nennen. Sonst 14 TEUR

Ein namhaftes Unternehmen hat ein hochwertiges Foto einer Sehenswürdigkeit in mehreren Veröffentlichungen in Pressemitteilungen an verschiedensten Stellen im Internet und in Katalogen über einen Zeitraum von ca. 3 Jahren verbreitet, ohne die Lizenzvorgaben zu beachten. Der Fotograf hatte das Bild unter der Creative Commons Lizenz „Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported (Attribution-ShareAlike 3.0 Unported)“ veröffentlicht. Das bedeutet, dass das Foto zwar kostenlos verwendet werden darf, jedoch nur unter diesen Bedingungen:

  • der Name des Fotografen muss in der von ihm festgelegten Form genannt werden
  • das Foto darf nur unter der identischen oder einer vergleichbaren Lizenz weitergegeben werden
  • es muss die URL zum Lizenztext mitgeliefert werden (Online zum Beispiel als Link; in Druckerzeugnissen im vollen Text)

Nicht schwer umzusetzen, oder? Das namhafte Unternehmen hat das jedoch nicht beachtet und muss nun 14.000 € berappen.

Zur Beruhigung: Es ging um ein namhaftes Unternehmen, dass ein hochwertiges Foto im Zeitraum von drei Jahren an zahllosen Stellen auf seiner Website und in Druckwerken verwendet hat.

Ich versichere: Wenn man sich nur fünf Minuten Zeit nimmt, kann man die Creative Commons Lizenzen verstehen. Martin Mißfeldt / Bildersuche.org hat ein nette Infografik erstellt, in der die insgesamt sechs Lizenzen erklärbärmäßig dargestellt sind.

Bereit? Go!

Infografik: "Creative Commons - Was ist und bedeutet das?" von Martin Mißfeldt / <a href="http://www.bildersuche.org/">Bildersuche.org</a>, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/">CC-BY-SA</a>
Infografik: „Creative Commons – Was ist und bedeutet das?“ von Martin Mißfeldt / Bildersuche.org, CC-BY-SA

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